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Wer kann bei einer Energiegenossenschaft teilnehmen?

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Jeder kann dabei sein – mit oder ohne Photovoltaikanlage

Mitglied der 19 regionalen burgenländischen Energiegenossenschaften kann jeder werden, der im Burgenland wohnt oder hier seinen Betrieb hat:

  • Privathaushalte
  • Vereine
  • Verbände
  • Gemeinden
  • Klein- und Mittelbetriebe (KMU)

Die Zuordnung zu einer regionalen Energiegenossenschaft erfolgt auf Basis Ihres Netzanschlusspunktes – also dort, wo Sie wohnen oder Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Ausgeschlossen von den 19 regionalen burgenländischen Energiegenossenschaften sind Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen sowie Großunternehmen. Großunternehmen können der Bürgergenossenschaft beitreten. Großunternehmen sind laut Europäischer Kommission Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.
Ein erster wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich für Sie bereits, wenn Sie Energie von der Energiegenossenschaft beziehen, da Sie von den fairen Tarifen profitieren und dafür keine Elektrizitätsabgabe zahlen. Auch der Netztarif reduziert sich und Sie sparen sich den Ökostromförderbeitrag.

Vorregistrierung Energiegenossenschaft

Ja, ich möchte der Energiegenossenschaft beitreten und mich kostenlos registrieren!

Einmaliger Beitrag – keine versteckten Nebenkosten

Es wird ein einmaliger Genossenschaftsanteil in Höhe von 10 Euro erhoben, für Mitglieder mit Photovoltaikanlagen kommt eine einmalige Gebühr für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 100 Euro pro Zählpunkt hinzu.

 

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