Die burgenländischen Energiegenossenschaften
Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen
Allgemeine Informationen
Die Raiffeisen Energiegenossenschaften ermöglichen es, Strom gemeinsam zu erzeugen und unter den Mitgliedern zu verteilen. Neben den ökologischen Vorteilen sorgt die gemeinschaftliche Energieerzeugung für faire Preise für alle Mitglieder. Die Raiffeisen Energiegenossenschaften sind ein wichtiger Schritt hin zur regionalen Energieunabhängigkeit.
Im Jahr 2022 gründete Raiffeisen Burgenland die Energiegenossenschaften und leistete damit Pionierarbeit. Das Burgenland ist damit das erste Bundesland Österreichs, das nahezu seine gesamte Landesfläche mit Energiegenossenschaften abdeckt. Die Raiffeisen Energiegenossenschaften bestehen aus 19 regionalen Energiegenossenschaften und einer Bürgerenergiegenossenschaft.
Mitgliedschaft
Für die Mitgliedschaft in einer der 19 regionalen Raiffeisen Energiegenossenschaften ist ein einmaliger Genossenschaftsbeitrag von 10 Euro erforderlich. Mitglieder mit einer Photovoltaikanlage müssen zusätzlich eine einmalige Gebühr von 100 Euro pro Zählpunkt für den Verwaltungsaufwand entrichten.
Für die Mitgliedschaft in der Raiffeisen Bürgerenergiegenossenschaft fällt ebenfalls ein einmaliger Genossenschaftsbeitrag von 10 Euro an. Eine Verwaltungsgebühr für Photovoltaikanlagen wird jedoch nicht erhoben.
Abrechnung
Die Tarife für Einspeiser:innen und Verbraucher:innen werden innerhalb der Raiffeisen Energiegenossenschaft vierteljährlich vom Vorstand festgelegt und zeitgerecht allen Mitgliedern kommuniziert. Die aktuellen Preise können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Dashboard im Mitgliederbereich einsehen.
Kündigung
Selbstverständlich können Sie Ihre Mitgliedschaft bei den Raiffeisen Energiegenossenschaften problemlos beenden. Die Kündigung ist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (3 Monate) unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist möglich. Sie können Ihre Mitgliedschaft mittels Kündigungsformular kündigen. Eine E-Mail an bk-rni-bgld@raiffeisen-burgenland.at mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Kündigungsformular genügt. Im Falle eines Todesfalls bitten wir Sie, das Kündigungsformular zusammen mit der Sterbeurkunde und dem Verlassenschaftsnachweis zuzusenden.
Der Genossenschaftsanteil von 10 Euro wird Ihnen zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass die Beitrittsgebühr von 100 Euro pro Photovoltaikanlage für Einspeiser:innen leider nicht erstattet werden kann.